Jobcenter Umzug Hannover

Easyfix umzüge hilft ihnen bei der antragstellung

Sie empfangen Arbeitslosengeld und Sie erreicht eine Aufforderung vom Jobcenter, Ihren jetzigen Wohnsitz zu wechseln, da Kosten so reduziert werden, oder Sie legen selbst einen Grund vor, warum Sie ein Umzug in eine neue Wohnung notwendig ist? 

Da es als Hartz IV Empfänger oft nicht möglich ist, den Umzug selbst zu überzahlen, übernimmt das Jobecenter in vielen Fällen die Umzugskosten, wenn die Gründe triftig sind und der Antrag richtig und vor Allem rechtzeitig gestellt wird.

Ob aufgrund einer Kostensenkung oder persönlichen Gründen, Easyfix hilft Ihnen dabei einen Antrag für die Kostenübernahme durch das Jobcenter zu stellen. 

Im Folgenden finden Sie eine nützliche Übersicht dessen, was die Konsequenzen einer fehlenden Antragstellung sind, welche Gründe vom Jobcenter anerkannt werden und welche nicht, sowie welche Kosten anfallen und von der Behörde übernommen werden. 

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Wann übernimmt das Jobcenter/Arbeitsamt den Wohnortswechsel?

In der Regel muss das Jobcenter die anfallenden Umzugskosten tragen, wenn das Jobcenter Sie aufgrund der Kostensenkung auffordert, Ihren Wohnort zu ändern. In einigen Fällen reicht es eine Dringlichkeit des Wohnortswechsels nachzuweisen. 

In diesem Fall kommen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung der Kostenübernahme. 

Legitime Gründe für eine Kostenübernahme

JOBWECHSEL: 

Sie haben eine neue Arbeitsstelle oder wechseln Ihren Job, doch das Hin- und Zurückpendeln dauert mehr als zweieinhalb Stunden? In diesem Fall handelt es sich um eine „unzumutbare Pendelzeit“ , und das Jobcenter übernimmt die Mehrkosten für den Umzug in eine näher gelegene Wohnung

WOHNUNGSZUSTAND:

Sollte sich in Ihrer jetzigen Wohnung ein Pilz befinden, die Wände von Schimmel befallen sind, ein Wasserschaden vorliegt oder die Heizung in den Wintermonaten vollständig ausfällt, gilt die Wohnung als unbewohnbar und das Jobcenter erkannt einen Wohnsitzwechsel an. 

ALTER BZW. GESUNDHEIT 

Ihre derzeitige Wohnung befindet sich in der fünften Etage und aufgrund ihrer Hüftoperation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Treppen zu erklimmen? In solchen oder ähnlichen Fällen gilt die Wohnsituation aufgrund Komplikationen durch Ihr oder Alter als intolerabel und es wird die Suche nach einer erreichbaren Wohnung gestartet. 

VERMIETER:

Falls Ihr Hauseigentümer die Immobilie selber benötigt und Sie deswegen gezwungen werden auszuziehen übernimmt das zuständige Sozialamt die Kosten für den Auszug und Einzug in ein neues Heim. 

FAMILIENZUWACHS:

Sie erwarten die freudigen Neuigkeiten eines Kindes, doch die alten Räumlichkeiten sind nicht groß genug ? Auch hier trägt das Jobcenter die Kosten für den Umzug. 

TRENNUNG ODER SCHEIDUNG: 

Sollten Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammenwohnen, doch die Entscheidung einer Trennung bzw. Scheidung wurde gefällt und die Notwendigkeit eines Umzuges wird aus dieser anderen Lebenssituation bezweckt, wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

WEITERES:

Falls Sie einen besonders dringlichen Grund besitzen, der aber nicht in die erwähnten Kategorien fällt, ist es eine gute Idee ein Beratungsgespräch mit einem Angestellten der Sozialbehörde zu vereinbaren, um Ihre besondere SItuation abzuklären und sicher zu stellen, inwiefern die Unkosten eines Umzuges ihnen abgenommen werden können. 

 

Rechtsungültige Gründe

ZUSAMMENFÜHRUNG EINER FAMILIE:

Sie möchten ihre Familienmitglieder vereinen und unter einem Dach wohnen? In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten nicht- Sie müssen also entweder getrennt leben oder die Kosten selber tragen.

MIETMANGEL:

Wenn Mängel an dem Wohnungszustand wie beispielsweise Lärm durch Baustellen, Feuchtigkeit, oder temporärer Ausfall der Heizungsanlagen vorliegt, die allerdings auf einen bestimmten Zeitrahmen beschränkt sind oder durch Kleinreparaturen beziehungsweise Renovierungsarbeiten erledigt werden können, gilt dies als unzureichend für eine Kostenübernahme. 

ARBEITSPLATZMÖGLICHKEITEN WOANDERS:

Sollten neue oder bessere Jobs in einer anderen Stadt angeboten werden, es besteht aber noch keine Bewerbungsbestätigung oder feste Arbeit, so wird der Umzug nicht bezahlt. 

UNTER 25:

Falls Sie noch bei ihren Eltern wohnen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet keine Kostentragung des Jobcenters statt. Als eine Ausnahme gelten schwerwiegende Gründe wie eine Schwangerschaft oder vollständiger Beziehungsbruch mit den Eltern. 

 

Erfolgreiche Genehmigung des Umzugs?

Folgende Kosten werden bei einem Umzug und dem Transport ihrer Eigentümer anfallen und abgenommen:

  • – Kosten des Transports (Sprit und Miete der LKW)
  • – Maklergebühren
  • – Falls im Mietvertrag festgehalten: Reparatur- und Renovierungsarbeiten 
  • – Falls der dringende Bedarf besteht: Austattung und Einreichtungsmobiliar der neuen Räumlichkeiten
  • – Umzugshelfer verpflegen (maximal 30 Euro)
  • – Übernachtungskosten und Zugfahrt in eine andere Stadt 

 

Konsequenzen bei einem fehlenden Antrag

  • – Leistungskürzungen oder entfallen komplett
  • – keine Hypothek für anfallende Mieten
  • – höhere Mieten
  • – keine Übernahme von Mehrkosten


Das gilt es bei der Antragstellung zu beachten: 

  • – So rechtzeitig wie möglich den Wunsch eines Wohnungswechsel anzukündigen
  • – Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands von Stadt zu Stadt dem zukünftig verantwortlichen Jobcenter Bescheid geben
  • – Informationen zur Höhe der Miete und weiteren anfallenden Kosten, Umzugskosten und Adresse bereithalten
  • – Unterschreiben des Mietvertrages auf keinen Fall vor der Ankündigung oder Genehmigungsbestätigung durch das Jobcenters vornehmen!

Eine Antragstellung kann bürokratisch werden, doch Easyfix erledigt diese und viele weitere Aufgaben für Sie! Darum heute noch ein Beratungsgespräch mit Easyfix buchen um Ihren Jobcenter Umzug in Hannover zu bewerkstelligen.

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