Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EasyFix Umzüge
Stand: Juni 2021


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen EasyFix Umzüge (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) und dem Kunden abgeschlossen werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn das Unternehmen diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Leistungen
1.1. Das Unternehmen erbringt die beauftragten Umzugs- und Transportleistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese vom Kunden zu tragen, sofern sie den Umständen nach erforderlich und angemessen sind.
1.3. Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten angemessen zu vergüten.
1.4. Das Personal des Unternehmens ist nicht verpflichtet, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. In diesem Fall ist die Haftung für solche Tätigkeiten auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


§3 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch eine schriftliche Auftragserteilung zustande.
  2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart:
    • Bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung fällig.
    • Bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
    • Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen.
  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt:
    • Das Umzugsgut zurückzubehalten oder einzulagern, bis die Zahlung erfolgt ist.
    • Eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 419 HGB) durchzuführen.

§5 Beiladungstransport
Der Umzug kann, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.


§6 Haftung und Versicherung

  1. Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter entstehen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Schäden müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich gemeldet werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten fachgerecht zu sichern. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Transportsicherung seitens des Kunden entstehen.
  5. Eine Transportversicherung wird abgeschlossen und deckt Schäden am Umzugsgut während des Transports.
  6. Die Haftung der Fa. EasyFix-Umzüge wird auf 620,00 € je Kubikmeter beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt EasyFix-Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

§7 Stornierung und Rücktritt

  1. Der Kunde kann den Vertrag bis 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren.
  2. Erfolgt eine Stornierung später als 14 Tage vor dem Umzugstermin, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Preises.
  3. Das Unternehmen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. höhere Gewalt), unmöglich wird.

§8 Lagerung

  1. Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Regelungen:
    • Der Kunde muss das Unternehmen informieren, wenn gefährliche Güter eingelagert werden sollen (z. B. feuer- oder explosionsgefährliche, giftige, ätzende oder übelriechende Güter).
    • Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen.
    • Das Lagergeld ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats fällig.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen, um den Zugang von Mitteilungen sicherzustellen.

§9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet:
    • Alle notwendigen Informationen zum Umzug rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Zugänglichkeit der Räume, Transport von Sondergütern wie Klaviere).
    • Zu prüfen, dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.
    • Gefährliches Gut oder spezielle Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen.

§10 Beauftragung Dritter
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Durchführung des Umzugs weitere Frachtführer oder Subunternehmer zu beauftragen.


§11 Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.


§12 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

§13 Datenschutz

  1. Das Unternehmen verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Die Daten werden nach Abschluss des Vertrags und Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht.